Mietbedingungen
§ 1 Mietsache
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Vermietet wird die im Anwesen
Kornpfortstraße 19, 56068 Koblenz
gelegene Ferienwohnung. -
Der Mieter ist berechtigt, während der Mietzeit die zur Wohnung gehörende Garage mitzubenutzen, sofern diese Bestandteil der Buchung ist.
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Die Mietsache darf ausschließlich von der vereinbarten Personenzahl genutzt werden.
Sämtliche Vertragsvereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter gelten auch für mitreisende Personen.
Der Vermieter ist berechtigt, die Nutzung durch weitere, nicht angemeldete Personen zu untersagen.
§ 2 Mietdauer und Übergabe
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Die Mietsache wird für die vertraglich vereinbarte Dauer vermietet.
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Die Übergabe der Haus- und Wohnungstür erfolgt durch den Vermieter oder über einen Schlüsseltresor.
Eine Protokollierung der Übergabe findet nicht statt. -
Die Ferienwohnung wird dem Mieter in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand überlassen.
§ 3 Rücktritt des Mieters / Stornierung
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Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen.
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Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:
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bis 14 Tage vor Anreise: kostenfrei
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ab 14 Tage vor Anreise: 100 % des Gesamtpreises
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bei Nichtanreise: 100 % des Gesamtpreises
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Die zu zahlende Miete reduziert sich um den Betrag, den der Vermieter durch eine anderweitige Vermietung im gleichen Zeitraum erzielt.
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Bei vorzeitiger Abreise nach Bezug der Ferienwohnung ist der volle Mietpreis zu zahlen.
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Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
§ 4 Benutzung der Mietsache
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Der Mieter ist verpflichtet, auf andere Hausbewohner Rücksicht zu nehmen. Rundfunk- und Fernsehgeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
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Der Mieter hat die Mietsache sowie das Inventar pfleglich zu behandeln, regelmäßig zu lüften und während der Heizperiode ausreichend zu beheizen.
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Die Reinigung der Wohnung sowie von Geschirr, Gläsern und Küchengeräten erfolgt während der Mietdauer durch den Mieter.
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Rauchen ist in der gesamten Ferienwohnung ausdrücklich untersagt.
Dies gilt auch für E-Zigaretten und vergleichbare Produkte. -
Tierhaltung ist nicht erlaubt.
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Küchengeräte sowie Heiz- und Warmwassergeräte sind entsprechend den Bedienungsanleitungen zu benutzen.
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Die in der Ferienwohnung ausliegende Hausordnung ist Bestandteil dieses Mietvertrags und einzuhalten.
§ 5 Entwendung von Eigentum
Jede unerlaubte Entwendung von Eigentum des Vermieters führt zum sofortigen Ausschluss vom Mietverhältnis.
Der Vermieter behält sich ausdrücklich vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten.
§ 6 Beendigung des Mietverhältnisses
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Die Mietsache ist bei Beendigung des Mietverhältnisses geräumt und in ordnungsgemäßem Zustand bis spätestens 10:00 Uhr zurückzugeben.
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Sämtliche überlassenen Schlüssel sind zurückzugeben.
Bei Verlust von Schlüsseln ist der Vermieter berechtigt, die betreffenden Schlösser oder ggf. die Schließanlage auf Kosten des Mieters auszutauschen, es sei denn, der Mieter kann nachweisen, dass ein Missbrauch ausgeschlossen ist.
§ 7 Aussperren aus der Ferienwohnung
Sollte sich der Mieter aus der Ferienwohnung aussperren, hat er den Vermieter unverzüglich zu informieren und einen professionellen Schlüsseldienst zu beauftragen.
Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Mieter und hat sie unmittelbar nach Leistungserbringung zu begleichen.
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§ 8 Serviceleistungen
Der Vermieter stellt dem Mieter für die Dauer des Aufenthalts Handtücher und Bettwäsche zur Verfügung.
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§ 9 Nutzung des WLAN
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Dem Mieter wird für die Dauer des Aufenthalts ein Internetzugang (WLAN) zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf eine jederzeitige, störungsfreie oder unterbrechungsfreie Verfügbarkeit besteht nicht.
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Der Mieter verpflichtet sich, das WLAN ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften zu nutzen.
Insbesondere ist es untersagt,
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urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne entsprechende Berechtigung herunter- oder hochzuladen (z. B. über Filesharing-Dienste),
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rechtswidrige Inhalte abzurufen, zu verbreiten oder bereitzustellen.
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Der Mieter haftet für alle von ihm sowie von mitreisenden oder ihm zurechenbaren Personen verursachten Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Nutzung des WLANs.
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Bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen ist der Vermieter berechtigt, den Internetzugang vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
§ 10 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Koblenz.


